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Unfallgutachten

UNFALLGUTACHTEN

Sie hatten einen Unfall? > > Nutzen Sie unsere Kompetenz zu ihrem Vorteil!

Sollten Sie verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen aufsuchen. Ein Kostenvoranschlag reicht oft nicht aus,  Ihre vollen Rechte geltend zu machen.
Nutzen Sie unsere Unfall-WhatsApp, so können wir eine zügige Schadensaufnahme und -regulierung in die Wege leiten.

Als Mitglied des BVSK sind wir stets über die aktuellen rechtlichen Aspekte informiert und können Ihnen so helfen, Ihre Schadenersatzansprüche in vollem Umfang geltend zu machen. Das Honorar für unser Gutachten wird von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Im Falle eines Kaskoschadens sollten Sie mit Ihrer Versicherung unsere Beauftragung vereinbaren.

Das beste Unfallgutachten ist ihr gutes Recht!

Schadengutachten (Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- und Wildschaden)

Die Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet dieGesellschaft für technische Überwachung -Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen sind hier außen vor, der Sachverständige listet Ihren Gesamtanspruch (Kfz.) gegenüber der Versicherung auf.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden, wie alle Umgebungskosten beziffert.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird. 
Sie haben :

  • die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters 
  • das Recht auf die freie Wahl eines Anwalt im Fachbereich Verkehr 
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen
    (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben)

Kaskoschaden/Eigenschaden

Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen, wie nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeuges versichert sind.

Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dies ist die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.